Hilfsnavigation

MENÜ

Meine Stadt

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze

  • der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
  • der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
  • gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit

erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Rechtsgrundlage

§ 5 Gaststättengesetz (GastG)

Zuständig

Amtsleiter Dennis Wiese
Markt 15
23611 Bad Schwartau
Karte anzeigen

Kontakt

Stellv. Amtsleiter
Ordnungsamt
Öffentliche Sicherheit
Markt 15
23611 Bad Schwartau
Karte anzeigen

Telefon: 0451 2000-2312
Fax: 0451 2000-2020
heiko.leihe@bad-schwartau.de
Raum: E4
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Fehlt noch was?

Sie möchten eine Veranstaltung melden? Oder Ihren Verein, Ihre Firma eintragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne:

Stadt Bad Schwartau

Telefon: 0451 2000 - 0
E-Mail: stadtverwaltung@bad-schwartau.de